Häufige Fragen (FAQs)


Kann der Haushüter statt das Objekt zu Bewohnen lediglich ein- oder mehrmals täglich nach dem Rechten schauen?

Wenn der Zufall will, dass unser Haushüter in der Nähe wohnt ist das grundsätzlich möglich. Anderenfalls machen der Zeitaufwand und die Fahrtkosten/ Spesen die ganze Sache unwirtschaftlich.

Wie soll der Haushüter untergebracht werden?

Der Haushüter wohnt im Anwesen und sollte wie ein Gast des Hauses untergebracht sein. Er schläft im Gästezimmer, benutzt die Küche und kann sich im Wohnbereich frei bewegen.

Was passiert beim Ausfall eines Haushüters z.B. wegen Krankheit?

Die Agentur ist im täglichen Kontakt mit den eingesetzten Haushütern und wird unverzüglich für einen Ersatz sorgen. In jedem Fall wird die Betreuung des Anwesens und der Daheimgebliebenen wie vereinbart sichergestellt.

Wer haftet bei Verletzung der Obhutspflicht?

Die Obhutspflicht bei Mietwohnungen ist auch bei Abwesenheit durch den Mieter gegeben. Ein Mieter hat also auch während seiner urlaubsbedingten Abwesenheit sorge dafür zu tragen, dass keine Schäden in der Mietwohnung auftreten. Dies bezieht sich beispielsweise auf Wasserschäden durch Rohrbrüche, Frostschäden, Schäden durch Gasleitungen oder elektrische Schäden, die durch Geräte verursacht werden können. Entsteht ein solcher Schaden und wird die Obhutspflicht dadurch verletzt, hat der Mieter die Kosten hierfür zu tragen, wobei auch die Kündigung des Mietvertrages, besonders bei wiederholten Verletzungen dieser Pflicht, eine Option darstellt. Verpflichtet der Mieter hingegen einen professionellen Homesitter (Haushüter), so wird dieser für evtl. Schäden an der Mietsache haftbar gemacht und nicht der Mieter selbst.

Quelle: pro-wohnen Mietrecht-Haushälter (Homesitter)

Wer ersetzt den durch Haushüter verursachte Schaden?

HC & S meldet den Schaden an ihre obligatorische Betriebshaftpflichtversicherung für Deutschland, Österreich und der Schweiz. Diese tritt im Rahmen der Versicherungsbedingungen für Schäden, die infolge des Haushütereinsatzes entstanden sind, ein.

Die Deckungssummen betragen:

für Personenschäden bis 2.000.000 EUR
für Sachschäden bis
1.000.000 EUR
für Vermögensschäden bis
100.000 EUR

Haussitting muss nicht teuer sein

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