Haushüten immer billiger durch Steuer sparen
Haushüter- Dienstleistungen werden in Deutschland als "haushaltsnahe Dienstleistung" anerkannt.
Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören, so die Auffassung der Finanzverwaltung, nur Tätigkeiten die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden. Sie werden gewöhnlich durch Dienstleistungsagenturen oder selbstständige Dienstleister erledigt.
Ab Januar 2009 bis zu 4.000 Euro jährlich abzugsfähig
Nehmen Sie als deutscher Privathaushalt Haushüterleistungen in Anspruch, können die Aufwendungen als haushaltsnahe Dienstleistung ab 01. Januar 2009 in Höhe von 20 % der Aufwendungen bis 4000.- Euro jährlich von der Steuerschuld abgezogen werden.
Voraussetzung ist allerdings, dass dem Finanzamt hierfür die Rechnung einer Haushüteragentur präsentiert wird.

