Die Haushüter-Dienstleistungs-Kategorie (HDK)

Was man bei der Wahl eines Haushüters beachten soll

Die behördliche Anmeldung und der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung sind beinahe selbstverständliche Voraussetzungen für die Auswahl eines Unternehmens. Das sollte aber bei weitem nicht ausreichen. Weitere wichtige Kriterien sind der Zeitraum, seitdem das Unternehmen bereits tätig ist, die Anzahl und Zufriedenheit der Kunden und die Qualität der Haushüter. Seriöse Unternehmen bieten potentiellen Kunden an, sich bei anderen Kunden (selbstverständlich mit deren Einverständnis) über ihr Unternehmen  und/oder den vorgeschlagenen Haushüter zu erkundigen.

Die Kategorien (HDK)

Eine verständliche und transparente Entscheidungshilfe bietet die Kategorisierung der Wettbewerber anhand der nachstehenden Qualitätskriterien:

Kategorie


Das Unternehmen:

*


verfügt über die behördliche Anmeldung und erfüllt die jeweiligen landesspezifischen Vorschriften

**


verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung zum Schutz des anvertrauten Kundeneigentums in angemessener Höhe für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

***


verfügt über ein pol./behördliches Führungszeugnis des/der Unternehmensinhaber

****


beschäftigt Mitarbeiter, leistet die gesetzlichen Sozialabgaben und unterhält eine zusätzliche Unfallversicherung für die Haushüter

*****

gewährleistet die eingehende Überprüfung der Haushüter (u.A. amtliches Führungszeugniss, Lebenslauf, Referenzen und Überprüfung des häuslichen Umfelds).

Die jeweils niedrigeren Kategorien sind eingeschlossen


Die Qualität der Haushüter-Dienstleistungen

Bitte beachten Sie, dass die Kategorie eines Unternehmens keine Bewertung der individuellen Dienstleister-Qualität beinhaltet.
Ein Einzelunternehmen, das (noch) keine Mitarbeiter beschäftigt, erhält, falls die Voraussetzungen gegeben sind, maximal die "HDK 3 Sterne".
Daraus kann aber nicht abgeleitet werden, dass das Unternehmen im Bezug auf Service-Qualität den "4 - oder 5 Sterne" Unternehmen unterlegen ist.
Sollte dieses oder andere "3 Sterne" Unternehmen Ihnen aber doch Mitarbeiter als Haushüter anbieten, raten wir zur Vorsicht, weil laut Kategorieeinstufung keine gesetzlichen Sozialabgaben und eingehende Überprüfung dieser Mitarbeiter gewährleistet ist.

Wie und wo erfolgt die Einstufung in Dienstleister-Kategorien?

Die Kategorisierung wird auf Antrag vom Sekretariat des Haushüter-Forums nach erfolgreicher Überprüfung des jeweiligen Unternehmens zur ausschließlichen, nicht übertragbaren Verwendung freigegeben. Eine nicht autorisierte Verwendung der Haushüter-Dienstleister-Kategorie (HDK) ist nicht gestattet.

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